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Professionelle Zahnreinigung (PZR)


Die zahnärztliche Prophylaxe stellt einen wichtigen Baustein in der Gesundhaltung der Zähne und des Zahnfleisches dar. Anders als bei der Zahnsteinentfernung werden nicht nur harte Beläge sondern durch vorheriges Anfärben mit einem Färbemittel alle Beläge durch eine Art Sandstrahl entfernt. Damit können die größten Gefahren für die Zähne und das Zahnfleisch, nämlich Karies, Zahnfleischbluten wegen Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und Zahnbettentzündung (Parodontitis oder auch genannt Parodontose) verhindert oder zumindest deutlich reduziert werden. Wie häufig dies stattfinden soll, muss für jeden Patienten individuell vom Zahnarzt anhand der eigenen Vorgeschichte und weiteren allgemeinmedizinischen Faktoren bestimmt werden. Besonders im Alter oder z.B. in der Schwangerschaft sollte dies unbedingt fortgeführt werden.

Durch Schutzmaßnahmen wie vorher Spülen mit der antiviralen und antibakteriellen Lösung, geschulter Absaugtechnik und Schutzausrüstung wie Schutzmasken und Schutzvisiren ist die Zahnreinigung auch in Zeiten von Corona sicher und sinnvoll.

Die Zahnreinigung ist in der Regel nicht im Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten, viele Krankenkassen haben aber Bonusprogramme, die einen Teil oder sogar den gesamten Betrag übernehmen. Zu den Krankenkassen, die (Stand November 2021) einen Teil oder so den gesamten Betrag übernehmen gehören: Barmer, BIG direkt gesund, BKK 24, BKK Debeka, BKK Faber-Castell, BKK Krones, BKK Mobil, BKK Novitas, HEK, HKK, IKK, IKK Classic, IKK gesund plus, KKH, R+V Betriebskrankenkasse, SBK, Techniker Krankenkasse, Viactiv Krankenkasse.

Die zahnärztliche Prophylaxe stellt einen wichtigen Baustein in der Gesundhaltung der Zähne und des Zahnfleisches dar. Anders als bei der Zahnsteinentfernung werden nicht nur harte Beläge sondern durch vorheriges Anfärben mit einem Färbemittel alle Beläge durch eine Art Sandstrahl entfernt. Damit können die größten Gefahren für die Zähne und das Zahnfleisch, nämlich Karies, Zahnfleischbluten wegen Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und Zahnbettentzündung (Parodontitis oder auch genannt Parodontose) verhindert oder zumindest deutlich reduziert werden. Wie häufig dies stattfinden soll, muss für jeden Patienten individuell vom Zahnarzt anhand der eigenen Vorgeschichte und weiteren allgemeinmedizinischen Faktoren bestimmt werden. Besonders im Alter oder z.B. in der Schwangerschaft sollte dies unbedingt fortgeführt werden.

Durch Schutzmaßnahmen wie vorher Spülen mit der antiviralen und antibakteriellen Lösung, geschulter Absaugtechnik und Schutzausrüstung wie Schutzmasken und Schutzvisiren ist die Zahnreinigung auch in Zeiten von Corona sicher und sinnvoll.

Die Zahnreinigung ist in der Regel nicht im Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten, viele Krankenkassen haben aber Bonusprogramme, die einen Teil oder sogar den gesamten Betrag übernehmen. Zu den Krankenkassen, die (Stand November 2021) einen Teil oder so den gesamten Betrag übernehmen gehören: Barmer, BIG direkt gesund, BKK 24, BKK Debeka, BKK Faber-Castell, BKK Krones, BKK Mobil, BKK Novitas, HEK, HKK, IKK, IKK Classic, IKK gesund plus, KKH, R+V Betriebskrankenkasse, SBK, Techniker Krankenkasse, Viactiv Krankenkasse.

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