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Füllungen


Wenn Zähne Löcher aufweisen müssen sollten diese mit Füllungen versehen werden. Andernfalls wird ein schmerzhafter Reiz auf den Nerv und weitere Zerstörung die Folge sein. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kunststoff-Keramik-Füllungen (Komposit) nur an den vorderen Zähnen. Für Backenzähne ist Amalgam ein gut untersuchtes und sicheres Füllungsmaterial. Ausnahmen sind hier für Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit einer Amalgamallergie. Für alle darüber hinausgehenden Füllungen sind von gesetzlich Versicherten sogenannte Mehrkosten zu tragen, welche sich nach Anzahl der Füllungsflächen und nach Aufwand richten.

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